auxaro AIWORKFORCE

Datenschutz

Wie wir mit Ihren Daten umgehen — und weil unsere Leistung aus KI besteht: was das für die Daten bedeutet, die ein AI-Agent in Ihrem Betrieb zu sehen bekommt.

1. Verantwortliche Stelle

Mind Rocket GmbH

Gresigengasse 3, 6055 Alpnach Dorf, Schweiz

Franz Ruchti, Geschäftsführer

hallo@auxaro.ch · +41 78 881 53 79

auxaro ist eine Marke der Mind Rocket GmbH. Wir haben keine benannte Datenschutzberatung; Anfragen richten Sie bitte an die obige Adresse.

Wir richten uns nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Soweit wir Personen in der EU oder in Deutschland Leistungen anbieten oder deren Daten bearbeiten, richten wir uns zusätzlich nach der DSGVO.

2. Beim Besuch dieser Website

Beim Aufruf unserer Seiten werden technisch notwendige Angaben verarbeitet, die Ihr Browser übermittelt: gekürzte IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Seite, Browser- und Betriebssystemangaben. Diese Daten dienen dem sicheren Betrieb und werden nicht dazu verwendet, Sie als Person zu erkennen.

Wir setzen keine Werbe- oder Analysedienste ein, die Ihr Verhalten über Websites hinweg verfolgen, und keine Zustimmungsabfrage für Werbezwecke — weil es nichts abzufragen gibt. Schriftarten werden von Google Fonts geladen; dabei übermittelt Ihr Browser eine Anfrage an einen Server von Google.

3. Wenn Sie uns schreiben

Nehmen Sie per E-Mail oder Telefon Kontakt auf, verarbeiten wir Ihre Angaben, um die Anfrage zu beantworten und ein allfälliges Gespräch vorzubereiten. Grundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung sowie — sobald es konkret wird — die Anbahnung eines Vertrags.

Wir geben diese Angaben nicht weiter und verwenden sie nicht für Werbung an Personen, die uns nicht darum gebeten haben.

4. Daten im Einsatz eines AI-Agenten

Das ist der Abschnitt, auf den es ankommt. Wenn ein AI-Agent in Ihrem Betrieb arbeitet, sieht er Daten — Kundenanfragen, Offerten, Rechnungen, Korrespondenz. Darunter sind in aller Regel Personendaten.

Die Rollenverteilung Für die Daten aus Ihrem Betrieb bleiben Sie die verantwortliche Stelle. Wir bearbeiten sie in Ihrem Auftrag und nach Ihren Weisungen — wir sind Auftragsbearbeiterin (Art. 9 DSG, Art. 28 DSGVO). Das wird vor dem ersten Einsatz in einem Vertrag zur Auftragsbearbeitung schriftlich festgehalten, nicht mündlich vereinbart.

Was wir dort festhalten

Was der Agent nicht sieht

Systeme, die nicht zu seiner Aufgabe gehören, bleiben gesperrt. Für eine Rolle, die Offerten schreibt, heisst das konkret: kein Zugang zur Lohnbuchhaltung, keiner zu den Personaldossiers, keiner zum Zahlungsverkehr. Diese Abgrenzung ist Teil des Stellenprofils und lässt sich jederzeit ändern oder ganz entziehen.

5. Welche KI-Modelle wir einsetzen

Ein AI-Agent besteht aus mehreren Teilen: den Abläufen, die wir für Sie einrichten, den Zugängen zu Ihren Systemen — und einem Sprachmodell, das die eigentliche Sprachleistung erbringt. Dieses Modell wird in den meisten Fällen von einem spezialisierten Anbieter betrieben.

Welcher Anbieter das in Ihrem Fall ist und wo verarbeitet wird, sagen wir Ihnen vor dem Vertragsschluss — nicht auf Nachfrage, sondern als Teil des Vorschlags. Dazu gehört, ob die Verarbeitung in der Schweiz, im EWR oder ausserhalb stattfindet.

FrageUnsere Antwort
Bleiben die Daten in der Schweiz?Nicht in jedem Fall. Wo ein Ablauf das erfordert, wählen wir eine Lösung mit Verarbeitung in der Schweiz oder im EWR — das schränkt die Auswahl an Modellen ein und kann teurer sein. Wir sagen Ihnen, was der jeweilige Weg kostet, statt eine Zusage zu machen, die nicht trägt.
Was, wenn ausserhalb verarbeitet wird?Dann stützen wir die Übermittlung auf die anerkannten Garantien (Standardvertragsklauseln bzw. Angemessenheitsbeschluss) und nennen Ihnen das Land.
Kann ich das einschränken?Ja. Sie können festlegen, dass bestimmte Daten das Land nicht verlassen. Wir bauen den Ablauf dann entsprechend — oder sagen Ihnen, dass er so nicht funktioniert.
Was hier bewusst nicht steht Ein pauschales «Ihre Daten bleiben in der Schweiz». Das lässt sich für jeden Einsatz einzeln festlegen, aber nicht für alle im Voraus versprechen — und ein Versprechen, das im Einzelfall nicht hält, ist schlimmer als eine ehrliche Auskunft.

6. Kein Training mit Ihren Daten

Ihre Daten werden nicht zum Trainieren von KI-Modellen verwendet — weder von uns noch, soweit wir es vertraglich durchsetzen können, vom Modellanbieter. Wir setzen dafür Geschäftskonditionen ein, die eine Nutzung der übermittelten Inhalte zu Trainingszwecken ausschliessen, und halten das im Vertrag zur Auftragsbearbeitung fest.

Was ein Agent über Ihren Betrieb «weiss» — Ihre Preise, Ihre Abläufe, Ihre Formulierungen —, liegt in Ihrer Umgebung und in den Unterlagen, die Sie freigeben. Es fliesst nicht in ein Modell ein und steht keinem anderen Kunden zur Verfügung.

7. Protokollierung und Aufsicht

Damit nachvollziehbar bleibt, was ein Agent getan hat, wird sein Handeln protokolliert: welche Aufgabe, welche Systeme, welches Ergebnis. Diese Protokolle dienen der Fehlersuche, der Verbesserung und Ihrer Kontrolle — Sie erhalten Zugriff darauf. Sie dienen nicht der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle Ihrer Mitarbeitenden.

Wenn Ihr Team mit dem Agenten chattet, entstehen dabei Gesprächsverläufe. Wir behandeln sie wie die übrigen Auftragsdaten. Ob und wie lange sie aufbewahrt werden, legen Sie fest.

8. Offenlegung: Sie sprechen mit einer Maschine

Wo ein AI-Agent mit Menschen in Kontakt tritt — im Chat, am Telefon —, weist er zu Beginn darauf hin, dass er ein KI-System ist. Am Telefon geschieht das im ersten Satz; wer eine Person sprechen möchte, wird weitergeleitet.

Das entspricht der Transparenzpflicht nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), die seit dem 2. August 2026 gilt. Wir halten sie auch dort ein, wo sie uns nicht zwingend trifft — weil es ohnehin die richtige Art ist, mit Kundschaft umzugehen.

Die Namen und Porträts unserer AI-Agenten sind erfunden beziehungsweise maschinell erzeugt. Sie stehen für eine Rolle, nicht für eine Person; das ist auf der Website ausgewiesen.

9. KI-Kompetenz und menschliche Aufsicht

Zu jeder Implementierung gehört eine Einführung Ihres Teams: was die Rolle kann, was sie nicht kann, wie man mit ihr arbeitet, wer zuständig ist, wenn ein Ergebnis nicht stimmt. Das ist kein Zusatzangebot, sondern Teil der Leistung — und es entspricht dem Gedanken von Art. 4 der KI-Verordnung zur KI-Kompetenz der Beteiligten.

Für jede Rolle ist festgelegt, wo ein Mensch entscheidet. Nach aussen gerichtete Handlungen — Versand, Zusagen, Zahlungen — laufen standardmässig über eine Freigabe. Sie können diese Schwelle verschieben, aber sie ist nie unbestimmt.

10. Personalbezogene Einsätze

Ein Teil unserer Rollen berührt Personalarbeit — etwa die Aufbereitung von Bewerbungsunterlagen. Hier gelten zusätzliche Grenzen, und wir halten sie ausdrücklich fest:

Die KI-Verordnung ordnet KI-Systeme für Auswahlentscheide im Beschäftigungsbereich als Hochrisiko-Anwendungen ein (Anhang III). Unsere Rollen sind bewusst so geschnitten, dass sie diesen Entscheid nicht treffen. Sollte ein Einsatz das ändern, sagen wir das vorher und klären die Anforderungen mit Ihnen ab.

11. Aufbewahrung und Löschung

12. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns bearbeiteten Daten, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Bearbeitung, auf Herausgabe oder Übertragung sowie auf Widerspruch gegen eine Bearbeitung, die auf berechtigtem Interesse beruht.

Für Daten, die wir im Auftrag eines Kunden bearbeiten, ist der Kunde die richtige Adresse — wir leiten Ihr Anliegen unverzüglich weiter und unterstützen bei der Beantwortung.

Wenden Sie sich an hallo@auxaro.ch. Sie können sich ausserdem beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) beschweren, in der EU bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde.

Hinweis zum Entwurfsstand Dieser Text ist ein Entwurf und wurde nicht anwaltlich geprüft. Vor der Veröffentlichung sind insbesondere zu klären: die Angaben zum eingesetzten Modellanbieter und zum Verarbeitungsort, die Fassung des Vertrags zur Auftragsbearbeitung, die Aufbewahrungsfristen für Chatverläufe und Protokolle sowie die Frage, ob für den deutschen Markt eine Vertretung nach Art. 27 DSGVO nötig ist. Rechtsstand der Angaben zur KI-Verordnung: 22.08.2026.